نکته در مورد آرشیو عکس ها و اطلاعیه های ایمیل

عکس های شما برای به منظور فراهم کردن سفارش های جدید از سرویس ما بایگانی می شود و بنابراین، این بخش قراردادی ایجاد یک حساب کاربری است.

علاوه بر این، ارسال یادآوری ها / اطلاعیه ها از طریق ایمیل (به عنوان مثال، اطلاعات در مورد ارائه عکس ها و یا حذف آنها) بخشی از خدمات ما است و بنابراین هیچ رضایت نامه جداگانه لازم نیست.

از آنجا که ارسال ایمیل ها در حال حاضر به شدت در رسانه ها بحث شده است، ما تصمیم گرفتیم برای حساب های جدید مشتری رضایت آنها را داشته باشیم. لطفا به ما ایمیل بزنید و یا اگر نمی خواهد از ما پیامی دریافت کنید روی لینک لغو اشتراک در ایمیل خود کلیک کنید.

سیاست حفظ حریم خصوصی ما اینجا دیده می شود اینجا .

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) lochtephoto, Inhaber Kurt Lochte, Wendenstrasse 6, DE-99089 Erfurt (im Folgenden kurz „lochtephoto“) betreibt unter der Internetadresse www.lochtephoto.de einen Shop für Premium Stock Photos ausschließlich für Selbständige und Gewerbetreibende.

 

(2) Für Lieferungen und Leistungen von lochtephoto, insbesondere den Verkauf von Bilddateien nebst der dazugehörigen Lizenzen sowie Bilder als Abzüge usw. gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn lochtephoto ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind

 

  1. Bilder“ Lichtbilder (Fotografien), welche als Bilddateien oder als Prints von lochtephoto über den Shop angeboten werden;

  2. Lizenzen“ Nutzungsrechte an den Bildern, die je nach Lizenzmodell unterschiedlich ausgestaltet sind;

  3. ROYALTY FREE (RF) Lizenz“ eine nichtexklusive Lizenz, bei der der Kunde Bilder mehrfach und für mehrere Projekte verwenden darf, ohne dass er dafür zusätzliche Gebühren entrichten muss; der Preis von RF-lizenzierten Bildern richtet sich einzig und allein nach deren Dateigröße, es müssen keine zusätzlichen Gebühren auf Gebrauchsbasis gezahlt werden;

  4. RIGHTS MANAGED (RM) Lizenz“ eine Lizenz, bei welcher die Bilder auf Gebrauchsbasis lizenziert werden, für einige RM-lizenzierte Bilder ist darüber hinaus der Erwerb ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte möglich; der Preis für die Verwendung des Bildes wird mit Hilfe unterschiedlicher Faktoren errechnet, wie z. B. Größe, Platzierung, Verwendungsdauer und geografische Verbreitung;

  5. redaktionelle Verwendung“ die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind.

 

 

§ 3 Angebote, Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote von lochtephoto auf der Website sind freibleibend. Damit ist lochtephoto im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet.

 

(2) Nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Kunden und durch Klicken des Buttons "Bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Bilder ab. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt zustande, wenn lochtephoto das Kaufangebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail (dies ist der Regelfall) oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung des Versands auf einem Datenträger oder Übersendung eines Links zum Download annimmt.

 

(3) Beim Kauf von Bildern ohne Verwendung der Bestellfunktionen des Shops gilt: Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung durch lochtephoto zustande. Zur Wahrung der Schriftform genügt in diesem Falle auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.

 

 

§ 4 Preise

 

Für die angebotenen Waren und deren Versand gelten die auf unseren Internetseiten dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise verstehen sich einschließlich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

 

§ 5 Leistungsumfang

 

(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der Inhalt des nach § 2 geschlossenen Vertrages.

 

(2) Dem Kunden werden je nach vereinbarter Lizenz die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen (§ 6).

 

(3) Die Einwilligung abgebildeter Personen liegt vor. Werden die Bilder allerdings ausschließlich unter Angabe des Verwendungszwecks „redaktionelle Verwendung“ gekauft, ist das Vorliegen einer Einwilligung der abgebildeten Personen nicht Vertragsbestandteil und daher nicht von lochtephoto geschuldet.

 

(4) Sofern Bilder (auch) fremde Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter (z.B. Geschmacksmuster) abbilden, obliegt es dem Kunden zu prüfen, ob eine Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich ist und ihm diese vorliegt.

 

(5) Die Staubfreiheit und Farbtreue der Bilder sind nicht Vertragsbestandteil.

 

(6) Sonstige Anforderungen an die Beschaffenheit werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder lochtephoto sie schriftlich bestätigt hat. Gleiches gilt für Nebenleistungen, wie z.B. die grafische Bearbeitung von Bildern.

 

(7) Produktbeschreibungen und Darstellungen auf den Internetseiten von lochtephoto sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von lochtephoto.

 

 

§ 6 Umfang der Nutzungsberechtigung

 

(1) lochtephoto räumt dem Kunden urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Bildern ein. Der konkrete Inhalt des Nutzungsrechts ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und dem dort bezeichneten Lizenzmodell. Der Erwerb des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.

 

(2) Je nach Lizenzmodell ergeben sich die folgenden Nutzungsrechte:

 

ROYALTY FREE (RF) Lizenz

 

lochtephoto gewährt dem Kunden das unbefristete, einfache und beschränkt übertragbare Recht, das Bild zu vervielfältigen, zu bearbeiten und in jeglichen Medienformaten zu publizieren.

 

Mit den vorbezeichneten Nutzungshandlungen kann der Kunde Dritte (z.B. Agenturen, Webdesigner, Webhoster) beauftragen, sofern die Nutzungshandlungen ausschließlich im Interesse des Kunden vorgenommen werden.

 

Erwirbt der Kunde das Bild, um es – gegebenenfalls nach Bearbeitung – gemeinsam mit weiteren Leistungen des Kunden bei einem Auftraggeber des Kunden einzusetzen (z.B. als Teil einer Werbeanzeige in einem Printmedium und/oder auf einer Internetseite), so werden dem Kunden die zu diesem Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Bei mehreren Auftraggebern des Kunden ist je Auftraggeber eine Lizenz erforderlich. Entsprechend bedarf es einer weiteren Lizenz, wenn der Kunde das Bild sowohl bei einem seiner Auftraggeber als auch für eigene Projekte einsetzen will.

 

RIGHTS MANAGED (RM) Lizenz

 

lochtephoto gewährt dem Kunden das unbefristete, einfache und gemäß den Vereinbarungen im Einzelfall beschränkte Recht, das Bild zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu publizieren.

 

Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts setzt eine schriftliche Vereinbarung, wenigstens jedoch Textform voraus.

 

(3) Im Falle der Vereinbarung einer redaktionellen Verwendung ist jede Nutzung außerhalb der vereinbarten redaktionellen Verwendung nicht gestattet. Bearbeitungen sind nur insoweit erlaubt, als sie die inhaltliche Aussage der Bilder nicht verfremden und/oder verfälschen. In räumlicher Nähe zu den redaktionell verwendeten Bildern müssen die Angaben '[Name des Fotografen]/lochtephoto' erscheinen oder entsprechend anderweitiger von lochtephoto übermittelten Anweisungen gekennzeichnet werden.

 

(4) Dem Kunden ist es untersagt, an den Bildern Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu überlassen oder zu übertragen.

 

(5) Es ist dem Kunden nicht gestattet, durch die Art und Weise der Publikation Dritte zur Verletzung der Urheberrechte an den Bildern zu veranlassen.

 

(6) Die Bilder dürfen nicht in Logos, Marken oder sonstigen Kennzeichen und Mustern enthalten sein.

 

(7) Die Bilder dürfen nicht in pornografischer, diffamierender, diskriminierender, die religiösen Gefühle oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, noch in einen derartigen Zusammenhang gestellt werden.

 

(8) lochtephoto versieht die Bilder mit unsichtbaren Hinweisen auf die Urheberschaft. Der Kunde darf diese Hinweise ohne Zustimmung von lochtephoto nicht ändern oder verfälschen.

 

(9) Ist nach dem Inhalt der Vereinbarung im Einzelfall eine (teilweise) Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte gestattet, so steht deren Wirksamkeit unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kund den Dritten über den Umfang der Rechte aufklärt und auf deren Einhaltung verpflichtet.

 

(10) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von lochtephoto nicht erlaubt.

 

(11) lochtephoto kann die Nutzungsrechte des Kunden aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Absätzen verstößt. Wenn das Nutzungsrecht nicht entsteht oder endet, kann lochtephoto vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

 

 

§ 7 Zahlungsbedingungen, Versand und Eigentumsvorbehalt

 

(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt für die Zahlung und den Versand das Folgende.

 

a) Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung oder Zahlung per PayPal im voraus.

 

b) Digital: Nach Eingang des Zahlungsbetrages erfolgt der Versand einer E-Mail mit einem Link zum Zwecke des Downloads der gekauften Bilder. Der Link ist aus Gründen der Datensicherheit nur für 30 Tage aktiv. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten.

c) Print: Die Lieferzeit beträgt zwei Wochen ab Begleichung der Vorkasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben.

d) Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, beauftragt der Auftragnehmer fotograf.de (Solutica GmbH) mit der Abwicklung von Zahlungen gegenüber dem Kunden.   


Die Bedingungen für Zahlung und Versand können im Online-Angebot abweichend von den vorstehenden Absätzen geregelt werden. In diesem Fall gilt die Regelung auf unseren Internetseiten. Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben.

 

(2) Ist im Einzelfall Lieferung gegen Rechnung vereinbart, so sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

 

(3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von lochtephoto.

 

(4) Dem Kunde obliegt es, alle Liefergegenstände von lochtephoto unverzüglich nach Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen dafür geeigneten Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.

 

 

§ 8 Leistungszeit, Verzögerungen

 

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens lochtephoto schriftlich oder in Textform als verbindlich zugesagt. lochtephoto kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.

 

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem lochtephoto durch Umstände, die lochtephoto nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden.

 

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

 

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

 

 

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

 

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

 

(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von lochtephoto an Dritte abtreten.

 

 

§ 10 Nebenpflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder gemäß § 7 Absatz 4 unverzüglich zu untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich zu rügen.

 

(2) Der Kunde prüft jedes Bild gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit dem Druck bzw. der Publikation beginnt.

 

 

§ 11 Gewährleistung

 

(1) Die Bilder haben die vereinbarte Beschaffenheit, eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und haben die bei Bildern dieser Art übliche Qualität; sie sind jedoch nicht fehlerfrei (z.B. fehlende Farbtreue, Staub etc.). Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

 

(2) Bei Sachmängeln kann lochtephoto zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der lochtephoto durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines Bildes, das den Mangel nicht hat.

 

(3) Der Kunde wird lochtephoto bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, lochtephoto umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

 

 

§ 12 Haftung

 

(1) lochtephoto leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

 

  1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

 

  1. Bei grober Fahrlässigkeit haftet lochtephoto in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

 

  1. Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet lochtephoto in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich lochtephoto mit der Leistung in Verzug, so haftet lochtephoto wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

(2) lochtephoto bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Bilder vor deren Verwendung, insbesondere vor der Auslösung kostspieliger Verwertungshandlungen.

 

(3) Soweit die Haftung von lochtephoto ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lochtephoto.

 

(4) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

 

§ 13 Verjährung

 

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

 

  1. für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

 

  1. bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

 

  1. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;

 

  1. bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

 

Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

 

(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 12 Absatz 4 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

§ 14 Datenschutz

 

lochtephoto wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung der jeweiligen Bestellung erhoben und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfurt.

 

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen dem Vertrag zu Grunde liegenden Vereinbarungen liegen grundsätzlich in deutscher Sprache vor. Eine englische Übersetzungshilfe wird auf Wunsch des Kunden von lochtephoto erstellt. Im Zweifelsfalle gilt die deutschsprachige Ausfertigung.

 

 

Erfurt, 03.09.2011